- Trauen Sie keinen E-Mails, in denen Sie zur Aktualisierung Ihrer Kundendaten aufgefordert werden. Die Absender dieser Mails täuschen Ihnen eine falsche Identität vor und versuchen auf diese Weise, Sie auf gefälschte Webseiten zu locken, um von Ihnen persönliche Informationen, Bankdaten, Zugangscodes und ähnliches zu erhalten. Im Zweifel geben Sie die Internetadresse des Anbieters am besten selbst ein, so schlagen Sie dieser Art von Betrügern immer ein Schnippchen.
- Wenn ein bestimmter Artikel aus dem Onlineshop beim Händler nicht vorrätig ist, haben Sie Anspruch auf die Nennung einer verbindlichen Lieferzeit. Viele Anbieter verwenden in den AGBs die Klausel, dass Lieferfristen unverbindliche Angaben sind. Laut Urteil des Bundesgerichtshof ist der genaue Hinweis auf längere Lieferzeiten aber erforderlich und muss vom Händler unmissverständlich bereitgestellt werden.
- Datenübertragung bei Online-Zahlungen müssen immer verschlüsselt sein, diese Regel gilt ohne Ausnahme. Die Verschlüsselung sollte am besten per SSL und mit 128 Bit umgesetzt sein. Wenn Sie Ihre Zahlungsdaten unverschlüsselt übertragen, könnten Ihre Kontendaten abgefangen und von Betrügern missbraucht werden. Die Verschlüsselung erkennen an einem kleinen Symbol (meist ein Vorhängeschloss) in Ihrem Browser.
- Wer im Internet surft, hinterlässt vielfältige und eindeutige Spuren, meist ohne sich darüber bewusst zu sein. Mit Hilfe von Cookies und verschiedensten Data-Mining-Techniken können klare Profile von Internetsurfern erstellt werden. Positive Auswirkungen dieser Technologien erleben Sie, wenn nach dem Login bei einem Webshop schon mit einem spezifischen Produktangeboten empfangen werden. Unseriöses Profiling durch Spyware hat sehr unliebsame Auswirkungen, wenn etwa geheime Daten geklaut und zu verbrecherischen Zwecken missbraucht werden.
- Gelieferte Ware können Sie innerhalb von zwei Wochen zurückgeben, es gibt nur ganz wenige Einschränkungen bzw. Ausnahmen des Widerrufsrechtes. Ein Händler darf dieses Recht nicht unzulässig einschränken und muss grundsätzlich auch Ware zurücknehmen, die nicht mehr originalverpackt ist. Das Widerrufsrecht gilt im übrigen auch für alle Sonderangebote und sonstige Rabattaktionen, obwohl Händler dies manchmal ausschließen.
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